Garagen ohne Baugenehmigung

In Deutschland wird das Bauordnungsrecht von den Bundesländern erlassen. Früher war es üblich, dass selbst kleinste Bauvorhaben auf dem Grundstück einer Genehmigung bedurften. Dies hat sich glücklicherweise in den letzten Jahren geändert. Wer heutzutage eine Garage baut, braucht dafür meistens keine Baugenehmigung mehr.
Entbürokratisierung
Im Rahmen der Entbürokratisierung haben sich die Bundesländer dazu entschlossen, zahlreiche kleinere Bauvorhaben von einer generellen Genehmigung freizustellen. In den meisten Bundesländern sind somit Kleingaragen baugenehmigungsfrei.
Was eine Kleingarage ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die unverbindliche Musterbauordnung sieht Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 30 Quadratmetern als freigestellte Kleingaragen an. In einigen Bundesländern kann es hingegen erforderlich sein, die geplante Errichtung von Garagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Im Gegensatz zu einem Bauantrag muss diese Bauanzeige nicht von einem Architekten stammen, sondern kann vom Bauherrn selbst angefertigt werden.
Die Freistellung gilt für Fertiggaragen ebenso wie für individuell angefertigte Massivgaragen. Auch Carports fallen unter die Regelung für Garagen und sind daher in der Regel baugenehmigungsfrei.
Achtung: Keine generelle Zulässigkeit für sämtliche kleine Bauvorhaben
Die Freistellung von der Genehmigungspflicht sollte jedoch nicht mit einer generellen Zulässigkeit sämtlicher kleinen Bauvorhaben auf dem eigenen Grundstück verwechselt werden. Der Bauherr ist weiterhin für die Einhaltung der materiellen Bauvorschriften zuständig. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung des notwendigen Grenzabstands zum Nachbarn. Dieser variiert je nach Bundesland. Garagen dürfen dabei häufig bis zu einer bestimmten Höhe direkt an die Nachbargrenze gebaut werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob für die Errichtung einer Garage auf Ihrem Grundstück die Gemeinde zu informieren und welche gesetzlichen Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, sprechen Sie direkt mit Ihrer zuständigen Gemeinde. In München wäre das das Servicezentrum in der Lokalbaukommission.
Quelle: Website der Landeshauptstadt München
Entbürokratisierung
Im Rahmen der Entbürokratisierung haben sich die Bundesländer dazu entschlossen, zahlreiche kleinere Bauvorhaben von einer generellen Genehmigung freizustellen. In den meisten Bundesländern sind somit Kleingaragen baugenehmigungsfrei.
Was eine Kleingarage ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die unverbindliche Musterbauordnung sieht Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 30 Quadratmetern als freigestellte Kleingaragen an. In einigen Bundesländern kann es hingegen erforderlich sein, die geplante Errichtung von Garagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Im Gegensatz zu einem Bauantrag muss diese Bauanzeige nicht von einem Architekten stammen, sondern kann vom Bauherrn selbst angefertigt werden.
Die Freistellung gilt für Fertiggaragen ebenso wie für individuell angefertigte Massivgaragen. Auch Carports fallen unter die Regelung für Garagen und sind daher in der Regel baugenehmigungsfrei.
Achtung: Keine generelle Zulässigkeit für sämtliche kleine Bauvorhaben
Die Freistellung von der Genehmigungspflicht sollte jedoch nicht mit einer generellen Zulässigkeit sämtlicher kleinen Bauvorhaben auf dem eigenen Grundstück verwechselt werden. Der Bauherr ist weiterhin für die Einhaltung der materiellen Bauvorschriften zuständig. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung des notwendigen Grenzabstands zum Nachbarn. Dieser variiert je nach Bundesland. Garagen dürfen dabei häufig bis zu einer bestimmten Höhe direkt an die Nachbargrenze gebaut werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob für die Errichtung einer Garage auf Ihrem Grundstück die Gemeinde zu informieren und welche gesetzlichen Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, sprechen Sie direkt mit Ihrer zuständigen Gemeinde. In München wäre das das Servicezentrum in der Lokalbaukommission.
Quelle: Website der Landeshauptstadt München
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